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   VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07   

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VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07 (https://dejure.org/2009,20761)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.05.2009 - 3 K 2004/07 (https://dejure.org/2009,20761)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 3 K 2004/07 (https://dejure.org/2009,20761)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse der Rechtswidrigkeit einer "Blitzernennung" im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Ernennung eines ausgewählten Bewerbers ohne vorherige Mitteilung über den Ausgang der Bewerbung an den übergangenen Bewerber; Ernennung des Bewerbers durch ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06

    Keine Rücknahme einer Ernennung, die während eines einstweiligen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Bereits am 12.10.2006 hatte der Kläger beim erkennenden Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, es dem Beklagten zu untersagen, die ausgeschriebene Stelle einer/s Akademischen Rätin/Rates mit der Beigeladenen bzw. einem weiteren Bewerber zu besetzen (3 K 1770/06).

    Nachdem der Kammer mit Schriftsatz des Antragsgegners vom 29.12.2006 mitgeteilt worden war, dass die Beigeladene zur Akademischen Rätin auf Zeit ernannt wurde, lehnte die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 - ab.

    Dem Gericht liegen die Personalakten betreffend den Kläger und die Beigeladene und die Widerspruchsakte der XXU sowie die Akte des Eilverfahrens (3 K 1770/06) und des sich daran anschließenden Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4 S 714/07) vor.

    Offen bleiben kann, ob die Anfechtungsklage darüber hinaus auch unzulässig ist, weil nach Ernennung der Beigeladenen dem Beklagten die ausgeschriebene Planstelle nicht mehr zur Verfügung steht und im Hinblick auf den Grundsatz der Ämterstabilität eine Rückgängigmachung der Ernennung der Beigeladenen und deren Einweisung in die Planstelle ausscheidet (vgl. dazu Beschl. der Kammer vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 - sowie der im Beschwerdeverfahren ergangene Beschl. des VGH Bad.-Württ. vom 09.05.2007 - 4 S 714/07 -).

    Die der Auswahlentscheidung des Rektorats zugrundeliegenden Stellungnahmen des Prof. Dr. ... ... ... vom 20.10.2006 zu den Gründen für die Nichteinstellung des Klägers und vom 30.10.2006 zu der Qualifikation der Beigeladenen (AS. 331 ff. im Verf. 3 K 1770/06) bieten keinen Anhalt dafür, dass sachfremde Erwägungen für die Auswahlentscheidung ausschlaggebend gewesen sind.

    Wie der Kläger mit seiner eidesstattlichen Versicherung vom 11.10.2006 ausführte (Blatt 19 u. 21 der Gerichtsakte im Verf. 3 K 1770/06), teilte ihm Prof. Dr. ... ... ... auf seine Bitte vom 01.10.2006 um schriftliche Stellungnahme zur Bewerbung mit, dass er dieser Bitte jedenfalls zeitnah nicht nachkommen werde.

    Der Hinweis war im Hinblick darauf erfolgt, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers in einem Telefongespräch mit dem Berichterstatter am 30.10.2006 angedeutet hatte, dass der Antrag/ die Klage beim Arbeitsgericht voraussichtlich zurückgenommen werde, nachdem die Güteverhandlung beim Arbeitsgericht ergeben habe, dass wohl das Verwaltungsgericht zuständig sei (vgl. AV v. 30.10.2006, Blatt 144 der Akte 3 K 1770/06).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Da die umstrittene Stelle bereits mit der Beigeladenen besetzt ist und die Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, bleibt dem Kläger primärer Rechtsschutz in der Hauptsache versagt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Selbst wenn dem Kläger der mit dem Hilfsantrag Ziff. 1 geltend gemachte Wiederherstellungsanspruch, gerichtet auf Schaffung einer weiteren mit A 13 dotierten Stelle als Akademischer Rat und entsprechende Ernennung des Klägers, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.) zustehen sollte, ändert dies nichts daran, dass die Beigeladene die mit ihr besetzte Stelle behält (vgl. Günther, ZBR 2007, 195: Scheinbare Ausnahmen von der Ämterstabilität. Zur neueren Konkurrentenrechtsprechung des BVerwG).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.) geht der Bewerbungsverfahrensanspruch nicht unter, wenn der Dienstherr unter Verstoß gegen eine den Anspruch sichernde einstweilige Anordnung einen Konkurrenten befördert.

    Unerlässlich ist es demzufolge, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung dem unterlegenen Bewerber rechtzeitig vor Ernennung des Mitbewerbers verbindlich mitteilt und ihm Gelegenheit gibt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern, dass die besetzbare Planstelle mit einem anderen Bewerber endgültig besetzt wird und für den unterlegenen Bewerber nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 2 C 26.03 -, NVwZ 2004, 1257, und Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.).

    Denn nach Ernennung der Beigeladenen ist der Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers, da auch kein Wiederherstellungsanspruch besteht (s.o. II., 1.), untergegangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    a) Soweit der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aushändigung der Ernennungsurkunde an die Beigeladene bereits am 22.12.2006 begehrt, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht über den beim Verwaltungsgericht Freiburg gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden worden und auch keine förmliche Entscheidung über seine Bewerbung erfolgt sei, handelt es sich um eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 30.01.2009 - 10 A 10805/08 -, DVBl 2009, 659).

    In einer solchen Situation, in der der Betroffene gleichsam "ausmanövriert" wurde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.01.2009, a.a.O.), muss es nach Auffassung der Kammer möglich sein, Klage mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der "Blitzernennung" zu erheben.

    Zwar hat der Kläger nicht das wohl nach § 126 Abs. 3 BRRG bzw. § 54 Abs. 2 BeamtStG erforderliche Vorverfahren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.01.2009, a.a.O.) durchgeführt.

    Die Rechtswidrigkeit als solche diskriminiert nicht (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 30.01.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 4 S 1092/94 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle einer

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Die Rechtswidrigkeit als solche diskriminiert nicht (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 30.01.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 4 S 1092/94 - juris).

    Abgesehen davon, dass der Kläger entsprechende Umstände nicht dargelegt hat, ist bei einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung, die auf eine konkrete Bewerbersituation abstellt, in der Regel eine Wiederholungsgefahr zu verneinen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Tatsache, dass nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 19.09.1990 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501) zur Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes die verbindliche Mitteilung an den Bewerber erforderlich ist und die Beachtung dieses Grundsatzes erwartet werden konnte, musste mithin weder der Kläger noch das Gericht davon ausgehen, dass eine Ernennung der Beigeladenen unmittelbar bevorstand.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Selbst wenn es sich bei dem zum Gegenstand der Feststellungsklage gemachten Rechtsverhältnis um eines handeln sollte, das in einem eventuellen Amtshaftungsprozess vorgreiflich ist, so ist das berechtigte Interesse jedenfalls deshalb zu verneinen, weil es dem Kläger zuzumuten ist, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in einem Amtshaftungsprozess klären zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.1990 - 4 S 1270/88 - juris).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Der Beklagte wäre auch verpflichtet gewesen, vor Aushändigung der Urkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, weil nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes bestand (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 und Beschl. v. 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, 70 = ZBR 2008, 2007).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Insoweit handelt es sich um eine Fortsetzungsfeststellungsklage i.S. von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog, da es sich bei dieser Entscheidung, mit der die Bewerbung des Klägers abschlägig beschieden wurde, um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Das Vorverfahren ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, da sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505 = DÖV 2003, 123).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07
    Der Beklagte wäre auch verpflichtet gewesen, vor Aushändigung der Urkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, weil nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes bestand (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 und Beschl. v. 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, 70 = ZBR 2008, 2007).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 627/08

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88

    Ablehnung einer Bewerbung für das Lehramt

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage des unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren

    Die im "streitgegenständlichen Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung aus Juni 2006)" vom Antragsteller als unterlegenem Bewerber in der Hauptsache geltend gemachten Ansprüche waren Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20.05.2009 - 3 K 2004/07 - und Gegenstand des von den Beteiligten hiergegen eingeleiteten Berufungszulassungsverfahrens 4 S 1843/09, über das der Senat mit Beschluss vom 29.07.2010 entschieden hat.

    Vorliegend hat jedoch das Verwaltungsgericht Freiburg im Hauptsacheverfahren den (ersten Haupt-)Antrag des Klägers, die Auswahlentscheidung zu Gunsten der ausgewählten Bewerberin und deren Ernennung zur Akademischen Rätin der Universität Freiburg in der Funktion einer Kuratorin am Archäologischen Institut der Universität Freiburg aufzuheben, mit Urteil vom 29.05.2009 - 3 K 2004/07 - abgewiesen.

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